Gesundheitsrisiko – Bewegungsmangel

Das Grundgesetz und das (ArbSchG) werfen neue Fragen bezüglich dem Gesundheits-und Arbeitsschutz am Arbeitsplatz im Büro auf.

Frauen atmen anders, sind anders und ticken anders, sagt die „Gender-Medicine“ Forscherin und Expertin Frau Prof. Dr. rer. nat. Michaela Döll, was auch durch den führenden Geschlechterforscher und Orthopäden Michael Sababi aus Kalifornien bestätigt wird.

Artikel 3 des Grundgesetzes für die
Bundesrepublik Deutschland

Frauen sind anatomisch und biologisch grundlegend anders als Männer. Frauen unterscheiden sich durch eine andere emotionale Grundstruktur, einen völlig anderen Körperbau und einen anderen Stoffwechsel.

Und das ist bei 80.000 Stunden, die der Mensch in seinem Arbeitsleben durchschnittlich am Arbeitsplatz verbringt nicht zu vernachlässigen. Das Frauen – Gesundheitsbuch Nr. 1 – Der Frauengesundheitscode von Frau Prof. Dr. rer. nat. Michaela Döll beschreibt aus medizinischer Sicht die Unterschiede zwischen Frau und Mann und erklärt warum Frauen anders ticken.

Der Artikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland gehört zum ersten Abschnitt (Grundrechte) und garantiert die Gleichheit vor dem Gesetz, die Gleichberechtigung von Frau und Mann und verbietet Diskriminierung und Bevorzugung aufgrund bestimmter Eigenschaften.

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Frauen sind anders – eine Binsenweisheit, doch wird diesem Umstand mitunter nur wenig Bedeutung beigemessen. So sitzen Frauen im Büro häufig auf Stühlen, die ihrer Gesundheit mehr schaden als nützen.

Normen und Verordnungen sind nur Mindeststandards, die uns nicht vor Rücken-, Schulter- und Nackenverspannungen am Arbeitsplatz schützen. Der „ DIN und Einheitsarbeitsplatz“ ist der Hauptverursacher für Bewegungsmangel, Zwangshaltungen und chronische Erkrankungen. Die Arbeitsplätze und Bürostühle wurden und werden für Männer gebaut.

Das Arbeitsschutzgesetz ist ein deutsches Gesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien zum Arbeitsschutz

Wer viel sitz, muss sich auch mehr bewegen: Immer mehr Berufe „zwingen“ die Mitarbeiter an den Computer und damit zu Bewegungsmangel und Zwangshaltungen. Dr. med. Peter Stehle und führende Abeits- und Sportmediziner bestätigen, dass monotone Stereotype zu feinmotorischen Störungen und chronischen Erkrankungen des Organismus führen.

Die Folgen sind Durchblutungsstörungen der Beine, Rückenschmerzen, Rückenbrand, Schulter- und Nackenschmerzen. Statisches Sitzen und einseitige Beanspruchung der Muskulatur ist Gift für den Haltungsapparat und die Wirbelsäule.

Das Bürostuhl DIN- und Einheits-Ergonomie- und Sitzproblem

> 36% aller Rückenprobleme liegen im SN-Bereich und sind gleichermaßen den Sitzflächen anzulasten.

> 60-80% aller Deutschen leiden unter Rückenschmerzen und haben Problemen mit der Wirbelsäule.

> Neben Erkältung sind Rückenschmerzen die häufigste Ursache für Krankmeldungen.

> Über 60.000 Menschen werden jährlich in Deutschland an der Bandscheibe operiert.

Entzündungen und Verschleiß im Kreuzdarmbeingelenk sind bei langem Bewegungsmangel vorprogrammiert und führen zu Rücken, Schulter und Nackenschmerzen.

Frauen und Männer sind gleich – und doch unterscheiden sie sich anatomisch und biologisch in hohem Maße: Größe, Proportionen, Kraft und Gewicht sowie die emotionale und hormonelle Unterschiede sind gravierend.

Der Mensch beeinflusst durch seine Bewegungsabläufe (Motorik) und seine Sitz-Bedürfnisse maßgeblich die Form eines Produkts. Letztlich ist der Mensch das Maß aller Bürostühle und Sitzmöbel.

Der Unterschied von Frauen und Männer müssen bei der Gestaltung von Sitzmöbeln berücksichtigt werden um den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz voll zu entsprechen.

Durch Gesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften in Verbindung mit DIN-, EN-oder ISO-Normen sind nur Mindeststandards geregelt.

Deshalb fordern namhafte und anerkannte Wissenschaftler wie Dr. med. Peter Stehle und Dr. med. Michael Sababi noch stärker auf das neue Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG der Bundesrepublik Deutschland einzugehen, um typische Bürokrankheiten, besonders die Muskel- und Skeletterkankungen, u. a. Rückenbrand, Rückenschmerzen und Rückenleiden, die fast ein Drittel aller Arbeitszeitausfälle verursachen, noch stärker zu bekämpfen.

Mit der gewichtseinstellbaren Sitz-Mechanik können Sie, wie auf einem Schaukelstuhl bewegungsaktiv „schaukeln“. Diese Funktion bedingt, dass Sie aktiv mit den Füßen die Wippbewegung ausführen und somit die Wadenmuskulatur aktivieren. Ärzte beschreiben die Wadenmuskeln als periphere Herz. Sie unterstützen Ihre Herz-Kreislauf-Funktion deutlich.

Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG).

§ 1 Zielsetzung und Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Es gilt in allen Tätigkeitsbereichen und findet im Rahmen der Vorgaben des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 (BGBl. 1994 II S. 1799) auch in der ausschließlichen Wirtschaftszone Anwendung.

(2) Dieses Gesetz gilt nicht für den Arbeitsschutz von Hausangestellten in privaten Haushalten. Es gilt nicht für den Arbeitsschutz von Beschäftigten auf Seeschiffen und in Betrieben, die dem Bundesberggesetz unterliegen, soweit dafür entsprechende Rechtsvorschriften bestehen.

(3) Pflichten, die die Arbeitgeber zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit nach sonstigen Rechtsvorschriften haben, bleiben unberührt. Satz 1 gilt entsprechend für Pflichten und Rechte der Beschäftigten. Unberührt bleiben Gesetze, die andere Personen als Arbeitgeber zu Maßnahmen des Arbeitsschutzes verpflichten.

(4) Bei öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften treten an die Stelle der Betriebs- oder Personalräte die Mitarbeitervertretungen entsprechend dem kirchlichen Recht.

Es wäre vom Arbeitgeber grob fahrlässig diese Unterschiede zu ignorieren, außerdem besteht die Gefahr, dass der Mitarbeiter den Arbeitgeber bei Frauen oder Männerspezifischen Krankheiten des Skelettes und Haltungsapparates die das Sitzen auf Einheitsstühlen mit sich bringen mit Recht auf Schadensersatz verklagen.

Die Ergonomie- und Sitzlösung

Die neuen Wellness und flexible SITWELL Sitzmöbel passen sich dem Menschen und seiner Bewegung an. Die neuen GERNOT STEIFENSAND Bandscheibenstühle aus der fränkischen Ergonomie-und Sitzmanufaktur der SITWELL® STEIFENSAND AG sind ergonomisch optimal geformt, verfügen über Schwingelemente und sind rundum beweglich. Vor-, rück- und seitwärts und auch in der vertikalen Ebene.

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